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Tier-LMHV gestattet digitale Wildmarke

…keine Papierberge mehr, keine im Regen unleserlich gewordenen Formulare mehr!

Die neue Fassung von §4/§4a Tier LMHV aus Juni 2020 gestattet, statt der zwei Papierdurchschläge, die Daten des Wildursprungsschein digital einzureichen und eine digitale Wildmarke zu verwenden.

Die diwima® Wildmarke ist die erste digitale Wildmarke, die die technischen Voraussetzungen erfüllt.

Wer schon vorher das Vergnügen hatte die diwima® Wildmarke einzusetzen, konnte erleben wie viel einfacher der Verwaltungsaufwand und übersichtlicher die Dokumentation mit der digitalen Wildmarke ist. Auch wenn bis Juni 2020 die digital gespeicherten Daten noch händisch oder mit Hilfe eines speziellen Nadeldruckers auf die vorgeschriebenen Formulare übertragen werden mussten. Mit der Gesetzesänderung können nun alle Daten direkt aus dem System an die Behörden gesendet werden – ganz ohne Papierkram. Die konkrete Verfügbarkeit dieser digitalen Schnittstelle zur Behörde ist regional unterschiedlich.

Im Einzelnen ist diese Regelung von der Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde vor Ort abhängig – gern sprechen wir gemeinsam mit Ihnen mit Ihrer Behörde vor Ort, wie die digitale Wildmarke es für alle Beteiligten einfacher machen kann.

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