Volle Konzentration auf die Jagd
Buchführung macht keiner gerne. Erst recht nicht, wenn es die volle Konzentration auf die Leidenschaft „Jagd“ beeinträchtig. Wenn diwima® als Revierlösung eingesetzt wird, gehören von heute an mühseliges Abschreiben von Listen oder das Zusammensuchen einzelner Streckenmeldungen für Jahresberichte der Vergangenheit an.
![](http://diwima.de/wp-content/uploads/2020/10/NFC-scaled-e1602223023227-1024x910.jpg)
Auch das handschriftliche Führen von Erlegerlisten und anderen Dokumenten wird gegen modernste Einfachheit ausgetauscht: Alle Daten werden noch an Ort und Stelle direkt mit dem Smartphone erfasst, in der diwima®-Cloud gespeichert und sind dann sofort live für alle zugriffsberechtigten Revierbeteiligten auf deren Handy verfügbar. Die Bedienung der diwima App ist spielend einfach, da intuitiv bedienbar.
![](http://diwima.de/wp-content/uploads/2020/10/drueckjagfd-abrufen-1024x683.jpg)
Volle Datenkontrolle und sinnvolle Vernetzung
Es kann jederzeit und von überall von allen wichtigen Beteiligten auf diese Daten zugegriffen werden. Wichtig: der Jäger hat dabei immer die vollständige Kontrolle über alle seine Daten!
Und dort, wo Behörden diwima® einsetzen, können zukünftig sogar Wildursprungsscheine durch das diwima® System komplett digital ersetzt werden .
Wildbretvermarktung wird einfach
Wer sein erlegtes Wild selbst zerwirkt, küchenfertig verarbeitet und dann in Verkehr bringen möchte, kennt genau das: aufwendige Dokumentationen stehen an. Mit diwima® wird der Wildursprung mit dem Smartphone digital dokumentiert und kann dann in der diwima® Cloud gespeichert werden – die 24-Monats-Haftung für eine ordentliche Dokumentation sind kein Problem mehr.
Auch die detaillierten Informationen für und von den Veterinärbehörden (z. B. Trichinenproben) sind für alle Beteiligten live verfügbar – so die Behörde das diwima® System nutzt.
Neugierig auf moderne Wildbretvermarktung geworden? Hier gibt es mehr Informationen!
Als amtliche Wildmarke nutzen?
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, die diwima® Wildmarken als amtliche Marke zu nutzen. Seit Sommer 2020 bietet der rechtliche Rahmen die Möglichkeit, diwima® Wildmarken mit digitalen Funktion behördenextern, aber eben auch intern (z.B. Laborbetrieb) zu nutzen und viel Arbeit, Zeitdauer und Fehlerrisiken zu reduzieren.