Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter diwima Wildmarke 2.3 am 30.11.2023 veröffentlichte mobile Anwendung der diwima GmbH.
Als Auftragnehmer einer öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im November 2023 von der Firma TWIN CUBES GmbH durchgeführten Test.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
- Einige Eingabefelder und Schaltflächen sind nicht programmatisch mit ihren Beschriftungen verknüpft.
- Nach dem Erscheinen von Fehlerbenachrichtigungen ist es nicht mehr möglich, mit dem Screenreader auf die Inhalte der Seite zuzugreifen.
- Die App unterstützt derzeit nur das Hochformat.
- In einigen Fällen wird der Status von Schaltflächen lediglich durch die Farbe kommuniziert, wobei der Kontrastunterschied zwischen den relevanten Farben zu gering ist.
- Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten, Links und Schaltflächenbeschriftungen im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
- Die Beschriftungen einiger Schaltflächen erfüllen bei der Tastaturfokussierung nicht die Kontrastanforderungen für Text.
- In einigen Fällen weisen Rahmen der Formularfelder, Buttons und Grafiken ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
- Einige Schaltflächen sind mit der Tastatur erreichbar, aber nicht bedienbar.
- Auf der Karte ist es nicht möglich, neue Koordinaten mithilfe der Tastatur auszuwählen. Auch das Feld „GPS-Koordinaten“ bietet den Nutzenden keine Möglichkeit, die Koordinaten direkt einzugeben.
- Bei der Bearbeitung von Eingabefeldern entsteht in einigen Fällen eine Tastaturfalle, wodurch einige Elemente nicht mehr zugänglich sind.
- Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. In einigen Fällen bekommen nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Tastaturfokus.
- Bei einigen interaktiven Elementen, wie Buttons oder Eingabefeldern, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben.
- Die App gibt ihre verwendete Hauptsprache nicht an das System weiter, wodurch der Screenreader eine falsche Sprachausgabe-Engine verwendet und die Inhalte in der falschen Sprache vorliest.
- Einige Schaltflächen verfügen nicht über die entsprechende Rolle oder den entsprechenden Status.
Alle offenen Punkte bezüglich der Barrierefreiheit, die die Nutzergruppen der App betreffen, werden schrittweise in den kommenden App-Versionen behoben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.11.2023 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per Mail unter barrierefreiheit@diwima.de oder telefonisch unter +49 (0)251 297 951 40 an.
Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.