Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter diwima Wildmarke 1.7.1 am 30.11.2023 veröffentlichte mobile Anwendung der diwima GmbH.

Als Auftragnehmer einer öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im November 2023 von der Firma TWIN CUBES GmbH durchgeführten Test.

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige grafischen Bedienelemente verfügen über keine Alternativtexte.
  • Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
  • In einigen Fällen wird der Status von Schaltflächen lediglich durch die Farbe kommuniziert, wobei der Kontrastunterschied zwischen den relevanten Farben zu gering ist.
  • Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten, Links und Schaltflächenbeschriftungen im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
  • Die Beschriftungen einiger Schaltflächen erfüllen bei der Tastaturfokussierung nicht die Kontrastanforderungen für Text.
  • In einigen Fällen weisen Schaltflächen und Rahmen der Formularfelder zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
  • Einige Schaltflächen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
  • Bei einigen interaktiven Elementen, wie Buttons oder Eingabefeldern, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben.
  • Wenn die Hauptsprache des Systems geändert wird, zum Beispiel auf Englisch, werden einige Inhalte in Englisch und einige in Deutsch angezeigt. Die deutschsprachigen Inhalte werden jedoch vom Screenreader in Englisch vorgelesen.
  • Die Fehlermeldungen benennen Felder mit fehlender oder fehlerhafter Eingabe nicht und liefern keine Informationen darüber, welche Eingabe den Fehler verursacht hat.
  • Einige Schaltflächen verfügen nicht über die entsprechende Rolle oder den entsprechenden Status.

Alle offenen Punkte bezüglich der Barrierefreiheit, die die Nutzergruppen der App betreffen, werden schrittweise in den kommenden App-Versionen behoben.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.11.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen per Mail unter barrierefreiheit@diwima.de oder telefonisch unter +49 (0)251 297 951 40 an. 

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.